
Unsere Leistungen als PDF-Datei.
- 1. Ständige Übernahme der Aufgaben des Eisenbahnbetriebsleiters nach BOA/EBOA
- enthält die dort benannten Aufgaben sowie ergänzende Tätigkeiten der Punkte 2 bis 6, die auch alle einzeln beauftragbar sind
- 2. Betrieb
- 2.1. Aufstellung und Aktualisierung der Betriebsanweisung für den Rangierdienst
- 2.2. Betriebliche Überwachung des Rangierpersonals
- 2.3. Überwachung des betriebssicheren Zustands von eigenen Eisenbahnfahrzeugen
- 2.4. Verfolgung der Fristen für eigene Triebfahrzeuge und Waggons
- 3.Infrastruktur
- 3.1. Regelmäßige Begehung der Bahnanlagen (Gleise, Weichen etc.) und Dokumentation des Zustands;
- ausgenommen Betriebsanlagen, für die Sachverständige benötigt werden
- 3.2. Erstellung eines Oberbauprogramms zur Abarbeitung von Sanierungsbereichen nach zeitlicher Dringlichkeit
- 3.3. Regelmäßige Prüfung der Sichtdreiecke von Bahnübergängen ohne technische Sicherung
- 3.4. Prüfung des Sicherheitsstands werksinterner Überwege
- 3.5. Verfolgung der Fristen für prüfpflichtige maschinelle Anlagen (Drehscheiben, Gleiswaagen, Signalanlagen etc.)
- 3.6. Genehmigungsverfahren und Angebotseinholung für chemische oder mechanische Bewuchsbekämpfungsmaßnahmen bei starkem Aufwuchs im Gleis
- 4. Unterhaltende Baumaßnahmen
- 4.1. Erstellung des Leistungsverzeichnisses und Ausschreibung
- Aufstellung des Preisspiegels und ggf. Mitwirkung bei Preisverhandlungen
- 4.2. Bauüberwachung nach § 34 (5) Obri-NE und ggf. Abrechnung
- 4.3. Genehmigungsverfahren bei Rück- oder gravierenden Umbauten
- 5. Beratung
- 5.1. Unterstützung bei Verhandlungen mit öffentlichen Bahnen oder Behörden
- 5.2. Planungshilfe bei berufsgenossenschaftlich relevanten Projekten
- 5.3. Bahnspezifische Notwendigkeiten bei der Werkserschließung
- 5.4. Empfehlungen zum Einsatz von Triebfahrzeugen und Waggons
- 5.5. Expertisen bezüglich Zustand und Sanierungsmaßnahmen für die Bahnanlagen
- 6. Schulung
- 6.1. Grundausbildung von Mitarbeitern für den Rangierdienst theoretisch und praktisch;
ausgenommen technische Ausbildung am Triebfahrzeug
- 6.2. Vorgeschriebene Folgeunterweisungen für Mitarbeiter im Rangierdienst
- 7. Leistungen grundsätzlich außerhalb der EBL-Beauftragung
- 7.1. Erstellung von Betriebskonzepten für neu geplante Bahnbetriebe
- 7.2. Grobkonzeption und Leistungen nach Punkt 4 für Neubauten und Erweiterungen
- 7.3. Schulung nach Punkt 6 der Rangierpersonale für geplante Bahnbetriebe
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